Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Vielen Pflegediensten ist das Thema vor der Prüfung und entsprechenden Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung völlig unbekannt. Die Risiken können allerdings existenzbedrohend für die Betriebe sein.

 

Denn die Deutsche Rentenversicherung fordert von den Arbeitgebern seit einigen Jahren verstärkt Nachzahlungen für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, die im Rahmen von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit angefallen sind – nämlich dann, wenn diese Dienste wegen Urlaub oder Krankheit tatsächlich nicht geleistet wurden. Dabei ist es egal, dass die Zuschläge vertraglich den Arbeitgebern nur bei tatsächlichem Arbeitsantritt gewährt wurden. Denn die sozialversicherungsrechtliche Abgabenpflicht besteht unabhängig davon.

 

Arbeitgeber, die bereits geprüft wurden oder sich gerade in einer Prüfung befinden, sollten dringend den Rat eines mit der Thematik vertrauten Rechtsanwalts oder Steuerberaters hinzuziehen, um die oft sehr hohen Nachzahlungsforderungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.