Gegen Ablehnung von HKP-Verordnungen erfolgreich vorgehen

Es gehört zum Alltag der Pflegedienste und dennoch tun sich Viele schwer damit, die richtigen Schritte zu ergreifen: Wenn pflegebedürftige Patienten eine Verordnung über häusliche Krankenpflege vom Arzt erhalten haben und diese nach fristgerechter Einreichung bei der Krankenkasse abgelehnt wird, ist in erster Linie der Patient selbst derjenige, der sich gegen den Ablehnungsbescheid (Verwaltungsakt) mit dem entsprechenden Rechtsbehelf zur Wehr setzen muss.

 

Da der Pflegedienste jedoch in der Regel mehr Erfahrung mit der Bewilligung oder Ablehnung von bestimmten Leistungen haben wird, ist es die Regel, dass sie dem Patienten zur Einlegung des Widerspruches raten und ggf. diesen sogar selbst als Muster zur Unterschrift für den Patienten oder seinen Vertreter vorbereiten. Spätestens bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid sollte jedoch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der über die nächsten Schritte beraten und ggf. für den Patienten auch eine Klage beim Sozialgericht einreichen kann.