Neues Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen (auch für die Pflege!)

Seit 4. Juni 2016 gelten neue verschärfte Anti-Korruptionsvorschriften im Gesundheitsbereich, insbesondere die neuen Strafvorschriften des § 299a und § 299b StGB. Das Gesetz betrifft neben Ärzten und Apothekern auch die Pflegeberufe. Einrichtungen und Dienste sollten dringend ihre Kooperationsverträge und bisher praktizierten Geschäftsbeziehungen dahingehend überprüfen, ob sie gegen die neuen Vorschriften verstoßen. Anwaltliche Expertise sollte hierbei hinzugezogen werden.