Ambulant betreute Wohngemeinschaften / Wohngruppen gründen und versorgen

Die Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften liegt im Trend. Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Pflege-WGs in Deutschland nicht zuletzt wegen der Förderung im SGB XI mit Wohngruppenzuschlag, geförderten Umbaumaßnahmen und Anschubfinanzierung, aber auch wegen der strukturellen Vorteile gegenüber dem normalen Pflegeheim stark an. Für ambulante Pflegedienste bieten sich hierbei ebenso enorme Vorteile, da sich bei Versorgung einer Wohngruppe höhere Effizienzgewinne als bei einer verstreuten Einzelversorgung von alleinlebenden Kunden erzielen lassen. Dennoch kann sowohl der Aufbau als auch die Begleitung einer WG teilweise mit erheblichen rechtlichen Hürden verbunden sein, insbesondere wenn es um die Gewährung des Wohngruppenzuschlags und die Erbringung von häuslicher Krankenpflege nach dem SGB V geht. Um hier eine sowohl baulich bzw. heimrechtlich als auch leistungsrechtlich solide Basis zu schaffen, ist eine erfahrene rechtliche Begleitung unabdingbar.