Personalakquise im Ausland - Einwanderungs- und Berufsanerkennungsrecht beachten!

In Zeiten des sich immer weiter verschärfenden Fachkräftemangels in den Gesundheitsberufen in Deutschland richten immer mehr Arbeitgeber ihre Rekrutierungsbemühungen auf das Ausland, nicht nur die EU, sondern auch weltweit. Dies ist auch richtig, da voraussichtlich mit dem hiesigen Nachwuchs der Bedarf an Pflegefachkräften längst nicht gedeckt werden kann.

 

Arbeitgeber wie auch Bewerber müssen sich jedoch zwingend mit den einwanderungsrechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen und ebenso die Regeln der Berufsanerkennung in Deutschland kennen, um die Anwerbung aus dem Ausland erfolgreich zu gestalten. Hier kann eine anwaltliche, kontinuierliche Beratung sehr wertvoll sein, um entsprechende Unsicherheiten und Fehlplanungen bei Anwerbeprojekten von Arbeitgebern zu vermeiden.