GEMA, GEZ & Co in Pflegeeinrichtungen

Pflegeheime und andere stationäre soziale Einrichtungen werden verstärkt von sog. Verwertungsgesellschaften (VG) wie der GEMA und dem Beitragsservice der öffentlichen-rechtlichen Rundfunksendeanstalten (ehemals GEZ) angeschrieben. Ebenso treten andere Verwertungsgesellschaften wie die VG Musikedition und Filmlizenzierungsgesellschaften wie die MPLC GmbH an sie heran und beabsichtigen den Abschluss von Verträgen mit urheberrechtlichen Vergütungen.

Dabei ist es jedoch wichtig, die einzelnen Akteure auseinander zu halten und die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Häufig ist streitig, ob es sich um eine öffentliche Wiedergabe handelt und somit in der Regel eine Vergütungspflicht besteht bzw. ob eine Ermäßigung der Rundfunkbeiträge für privatgewerbliche wie bei gemeinnützigen Einrichtungen möglich ist. Dafür ist es unerlässlich, die genaue – mitunter europarechtliche - Rechtsprechung zu kennen und die Rechtsfolgen abzuschätzen. Eventuelle rechtliche Schritte sollten hier in jedem Fall mit einem erfahrenen Rechtsanwalt ergriffen werden.