Mindestlohn in der Pflege steigt zu 2017

Der  Pflege-Mindestlohn wird ab 2017 weiter angehoben. Das hat die Mindestlohn-Kommission unter Beteiligung der Gewerkschaften und der Arbeitgebervertreter aus dem privatgewerblichen und gemeinnützigen Unternehmerbereich beschlossen. Er steigt zum 1.1.2017 auf 10,20 Euro (Arbeitnehmer-)Brutto im Westen (einschließlich Berlin) sowie 9,50 Euro Brutto im Osten.

 

Arbeitgeber in der Pflege sollten sich schon jetzt darauf einstellen und entsprechend auch ihre Pflegesätze und Löhne kalkulieren. Die Gerichte haben daneben seit Einführung des Pflege-Mindestlohnes im Jahr 2010 einige Entscheidungen zur Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten sowie von bestimmten Lohnzulagen bei der Berechnung des Pflege-Mindestlohns gefällt, die von den Arbeitgebern berücksichtigt werden sollten, um eine gesetzeskonforme Lohnzahlung zu gewährleisten.

 

Auch gibt es in der Regel einige Bereiche in Pflegebetrieben, in denen der Pflege-Mindestlohn nicht gilt, sondern entweder ein anderer branchenspezifischer allgemeinverbindlicher Mindestlohn oder aber der allgemeine Mindestlohn, der nach Vorschlag der Mindestlohn-Kommission ebenfalls zum 1.1.2017 auf 8,84 Euro Brutto in ganz Deutschland angehoben werden soll. Arbeitgeber sollten daher die Anpassung der Mindestlöhne im Blick behalten und notfalls nach anwaltlicher Beratung entsprechend im Betrieb nachjustieren.