Stundensätze in der Intensivpflege klug verhandeln

Bis vor wenigen Jahren wiesen die Stundensätze in der ambulanten, außerklinischen Intensivpflege noch eine eher sinkende und allenfalls seitwärts verlaufende Tendenz auf. Teilweise war es das erklärte Ziel einiger Krankenkassen, die Vergütungen auf dem Niveau von 2015 einzufrieren oder dahin abzusenken.

 

Mittlerweile steigen die Vergütungen allerdings wieder, sowohl im Bereich der 1:1-Versorgung als auch in der WG-Versorgung. Hintergrund sind die deutlich gestiegenen Pflegelöhne für das Personal sowie daran anknüpfend auch die gesetzliche Finanzierungssystematik im § 132a Abs. 4 S. 7 SGB V, welche die Krankenkassen zur Berücksichtigung von Löhnen bis zur tariflicher Höhe bzw. kirchlichen Vergütungshöhen verpflichtet. Hier besteht für Intensivpflegedienste die Chance, ihre Wirtschaftlichkeit und langfristig abzusichern und die wertvollen Fachkräfte zu halten bzw. neue zu gewinnen.

 

Um zu einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung zu kommen, bedarf es jedoch einer aussagekräftigen Kalkulation und ggf. auch entsprechender Nachweise. Dann können aber durchaus Stundensätze von z.B. 40 Euro und mehr in der 1:1-Versorgung erzielt werden. Dabei hilft es, einen Anwalt als Verhandler an seiner Seite zu haben, der auf Augenhöhe mit den Verhandlern der Kassen verhandeln kann und gemeinsam mit seinen Mandanten eine tragfähige Kalkulation entwickelt.