Pflegekassen lehnten 2019 jeden 6. Neuantrag ab - Jeder 4. Widerspruch erfolgreich

Die Partei DIE LINKE hat in einer sog. "kleinen Anfrage" im Bundestag von der Bundesregierung die Auskunft erhalten, dass die Pflegekassen im Jahr 2019 rund 16% aller 1,21 Mio. Neuanträge auf Pflegeleistungen abgelehnt haben. Dagegen eingelegte Widersprüche seien zu 26,8% erfolgreich gewesen, also etwas mehr als jeder 4. Widerspruch. Dies meldet der Evangelische Pressedienst heute. Die Zahlen entsprechen mit leicht steigender Tendenz in etwa denen der Vorjahre (15,2% Ablehnungen bei 1,22 Mio. Neuanträgen und 28,3% erfolgreichen Widersprüchen in 2018).

 

Die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Pia Zimmermann, kritisierte, dass die Pflegekassen mit ihren häufigen Ablehnungen die Pflegebedürftigkeit der Versicherten noch verschlimmern und die Leistungsablehnungen daher noch höhere Folgekosten für die Zukunft produzieren würden. Häufig würde es den Pflegekassen nur um Einsparungen gehen und die Ablehnungen daher erfolgen.

 

Aus anwaltlicher Sicht kann es nicht nur bei Neuanträgen zur Gewährung eines Pflegegrads (bis 2016: Pflegestufe) Sinn machen, einen Widerspruch gegen eine Ablehnung einzulegen, sondern auch bei sonstigen Leistungsablehnungen der Kranken- und Pflegekassen. Erfahrungsgemäß reagieren die Kranken- und Pflegekassen auch anders, wenn der Widerspruch von einem erfahrenen Anwalt abgefasst und begründet wird. Bewilligungen im Widerspruchsverfahren sind dann wahrscheinlicher.