Bundessozialgericht erklärt Befristung des persönlichen Budgets für unzulässig

Menschen mit Behinderungen, die das persönliche Budget in Anspruch nehmen, können sich über eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) freuen: In einer Verhandlung vom 28.01.2021 hat das BSG entschieden, dass eine Befristung beim persönlichen Budget mangels Rechtsgrundlage unzulässig ist (zum BSG-Terminbericht bitte hier lesen: B 8 SO 9/19 R)!

 

Das persönliche Budget in Form eines festen monatlichen Geldbetrages hilft vielen Menschen mit Behinderung, das persönliche Leben, ihre Pflege und Assistenz sowie Gesundheitsdienstleistungen selbstständig zu organisieren und zu bezahlen und damit ein Stück freier zu sein und mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen.

 

Bisher wird das persönliche Budget erfahrungsgemäß befristet, in der Regel auf längstens ein Jahr. Dies zwingt die Leistungsberechtigten allerdings jedes Jahr erneut einen Antrag zu stellen und bringt jedes Mal große Verunsicherung mit sich, ob die Leistungen weiterhin im gleichen Umfang gewährt werden. Die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts kann den betroffenen Menschen nun dabei helfen, Ihren berechtigten Leistungsanspruch auf das - zeitlich unbefristete - persönliche Budget gegenüber den zuständigen Behörden und Leistungsträgern einzufordern, wenn nötig, auch mit anwaltlicher Hilfe.